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ab dem 01.05.2004 tritt eine neue Thüringer Bauordnung in Kraft wichtige Neuerungen sind....

Weitere Neuerungen

Die Nachbarbeteiligung vorab wurde abgeschafft (§ 68, ehemals § 69). Der Bauleiter wurde eingeführt (§ 58). Gleichzeitig wurden die Bauzustandsbesichtigungen abgeschafft (§ 79) und damit das Instrumentarium der Bauüberwachung reduziert. Die Gemeinde kann aber Zwischenabnahmen anordnen. Für die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens wurde eine eigene Norm eingeführt (§ 69).

 

 

 

 

© webmaster@wuenschendorf-elster.de letzte Änderung 03.12.2004
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